Umgang mit Corona in Schulen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
mit einer neuen Verordnung hebt die Landesregierung die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab Mittwoch, 23. November 2022, auf.
Die aktuellsten Informationen des Hessischen Kultusministeriums bezüglich des Wegfalls der Absonderungspflicht für Personen mit einer Corona-Infektion (Stand 23.11.2022) finden Sie hier:
Informationen zur geänderten Absonderungspflicht
Alle weiteren aktuellen Informationen und Regelungen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.