Die Fachoberschule baut auf den Kenntnissen des mittleren Abschlusses auf. Sie führt in verschiedenen Fachrichtungen und Organisationsformen in Verbindung mit einer beruflichen Qualifizierung zur Fachhochschulreife. Die Fachoberschule endet mit einer zentralen Abschlussprüfung, deren Bestehen zur Aufnahme und erfolgreichen Absolvierung eines Studiums an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder eines gestuften Studienganges an einer Universität oder der Hochschule Geisenheim befähigen. |
An den Beruflichen Schulen Rheingau wird zur Zeit die Fachoberschule (FOS) in der Fachrichtung Wirtschaft mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft angeboten. |
Organisationsformen der Fachoberschule |
Der Schwerpunkt "Wirtschaft und Verwaltung" kann in der Organisationsform A (Klassenstufe 11 und 12) und der Organisationsform B (einjährig, Klassenstufe 12) besucht werden. Der Schwerpunkt "Agrar-wirtschaft" wird in der Form B angeboten. |
Informationsblatt FOS - Form A
Informationsblatt FOS - Form B
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Aufnahmevoraussetzungen der Fachoberschule |
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachoberschule Form A sind: |
- Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss)
(in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Noten 2 x befriedigend und 1 x ausreichend) oder Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses oder Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe; - Eignungsfeststellung der abgebenden Schule;
- Schriftliche Zusage eines Praktikumsplatzes;
- Bescheinigung über eine Berufsberatung.
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Aufnahmeformular FOS - Form A
Erklärung über den Besuch einer Fachoberschule
Eignungsfeststellung FOS - Form A
Muster Praktikumsvertrag
Muster Praktikumsplan
Muster Praktikumsbeurteilung
Informationen zum Praktikum
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In die Fachoberschule Form B kann aufgenommen werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt: |
- Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss)
(in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Noten 2 x befriedigend und 1 x ausreichend) oder Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses oder Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe; - Abschluss in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf;
- Nicht hinreichende Noten im Zeugnis des Mittleren Abschlusses können ggf. durch einen Notendurchschnitt von 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis ausgeglichen werden.
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Aufnahmeformular FOS - Form B
Erklärung über den Besuch einer Fachoberschule
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Fachoberschulklassen |
An den Beruflichen Schulen Rheingau gibt es im Schuljahr 2018/2019 zwei Klassen in der Jahrgangsstufe 11 und drei Klassen in der Jahrgangsstufe 12. In die Klassenstufe 11 werden maximal 28 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgenommen. |