BSR aktuell
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 02.05.2022 gelten weitere Erleichterungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben.
Hier haben Sie den Zugang zum entsprechenden Schreiben des Kultusministeriums und zum ab dem 02.05.22 gültigen
Hygieneplan der BSR Geisenheim!
Ulrich Schweers
- Schulleiter -
Kooperation auf europäischer Ebene
Das Programm Praxis und Schule (PuSch), das zum 01.08.2015 gestartet ist und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird, ermöglicht es derzeit knapp 40 Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, ihren Hauptschulabschluss im Schuljahr zu erreichen. siehe auch |

