BSR aktuell
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 02.05.2022 gelten weitere Erleichterungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben.
Hier haben Sie den Zugang zum entsprechenden Schreiben des Kultusministeriums und zum ab dem 02.05.22 gültigen
Hygieneplan der BSR Geisenheim!
Ulrich Schweers
- Schulleiter -
Informationen zum Schulbesuch
Kenntnisnahme der Informationen... |
---|
Gemäß dem Hessischen Schulgesetz sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungs-berechtigte verpflichtet, einige Informationen ![]() |
... zum Datenschutz |
Der Hessische Datenschutz informiert über: |
|
... zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten |
Das Gesundheitsamt bittet um Beachtung der Meldepflicht von Infektionskrankheiten ( ![]() Infos zum ![]() |
... zur Schulordnung |
Um einen pfleglichen Umgang mit unseren Arbeitsmitteln zu gewährleisten und einen nachbarschaftlichen Umgang mit den Anwohnern zu pflegen, sind einige allgemeine Regeln zu beachten. Bitte lesen und beachten Sie bei Schuleintritt unsere ![]() |
... zum Hygieneplan |
![]() |
Anträge auf BAföG |
Anträge auf BAföG und entsprechende Auskünfte sind beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Amt für Ausbildungsförderung, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124/510 653 zu stellen. (Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr) |
weitere Informationen finden Sie unter ![]() |